Ein nicht immer unproblematisches Thema war die Zahlung von Schulgeld. Für das Schuljahr 1792/93 ist zu vernehmen: „Das Schulgeld ist üblich 6 oder 8 Groschen im Quartal und beträgt insgesamt jährlich 20 Thaler. Zum unendgeldlichen Unterricht sind keine Kinder vorgekommen.“ Unter der Annahme, dass mit einem Quartal früher nicht das Vierteljahr, sondern das Halbjahr gemeint war (nur dann kommen bei 40 Schülern im Jahr etwa 20 Taler zusammen. / Die damalige Müllerinnung, die sich nur zweimal im Jahr traf, nannte ihren Treffen ebenfalls „Quartals-Versammlungen“), betrug das jährliche Schulgeld für einen Schüler einen halben Taler (=12 bzw. 16 Groschen). Diese Summe entsprach dem Gegenwert von 6-8 Hühnern. Bauern und Kossäten (Halbbauern) konnten diesen Betrag wohl ohne größere Probleme erbringen. Daher brauchte 1792/93 offensichtlich kein Erlass von Schulgeld gewährt werden.  Weitere Infos -> https://www.schule-wittbrietzen.de/zur-herausbildung-des-laendlichen-schulwesens-in-brandenburg-am-beispiel-von-wittbrietzen/

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