Man kann in Brandenburg / Preußen ab etwa 1717 von einer allgemeinen Schulpflicht sprechen. Auch wenn Gesetzeslage und Theorie oft anders als die Praxis aussahen, wurde damit mehr oder weniger die achtjährige Volksschule zur allgemeinen Norm, welche bis nach dem 2. Weltkrieg Bestand hatte. Allerdings lässt sich noch lange nicht von einer achtklassigen Volksschule sprechen, da bis ins 20. Jahrhundert hinein fast alle Jahrgänge in einem Raum unterrichtet werden mussten. Weitere Infos -> https://www.schule-wittbrietzen.de/zur-herausbildung-des-laendlichen-schulwesens-in-brandenburg-am-beispiel-von-wittbrietzen/

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